3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 27. September 2021 (VB 107) auf das polydisziplinäre ZMB-Gutachten vom 29. Juni 2021 (VB 101.1). Dieses vereint eine internistische, eine orthopädische, eine gastroenterologische, eine kardiologische, eine neuropsychologische und eine psychiatrische Beurteilung und enthält folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 101.1 S. 10 f.): -5-