2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 27. September 2021 aufzuheben und der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen gemäss IVG, mindestens eine Viertelsrente, zuzusprechen. 2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 19. November 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: