1.2. Am 28. Februar 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands wieder bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten des Zentrums für Medizinische Begutachtung [ZMB], Basel, vom 29. Juni 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren mit Verfügung vom 27. September 2021 ab.