Sodann fand eine Haushaltsabklärung statt. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 verneinte die Beschwerdegegnerin in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.98 vom 9. September 2019 ab.