Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1967 geborene, zuletzt im Teilzeitpensum als Reinigungsmitarbeiterin (Spitalreinigung) tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 13. Juni 2017 (Datum Posteingang) unter Hinweis auf eine Diskushernie sowie Magenund Leberbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte entsprechende Abklärungen und holte in deren Rahmen ein polydisziplinäres Gutachten (Gutachten des Universitätsspitals Basel, asim, vom 2. August 2018) ein. Sodann fand eine Haushaltsabklärung statt.