mit dieser. Mittels Änderungskündigung vom 16. Dezember 2020 kündigte die B. AG das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist per 30. April 2021 und bot dem Beschwerdeführer per 1. Mai 2021 eine Weiterbeschäftigung im stundenmässig gleichen Umfang und zum gleichen Lohn als Senior Sales Manager Network und Programmatic (ohne Führungsfunktion) an (VB 120 f.; 192 f.). Der Beschwerdeführer nahm dieses Angebot indes nicht an. Am 4. Februar 2021 wurde zwischen der B. AG und dem Beschwerdeführer sodann eine Aufhebungsvereinbarung per 28. Februar 2021 geschlossen (VB 167 ff.).