5. 5.1. Gemäss dem in den Verwaltungsweisungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) als Richtlinie enthaltenen Einstellraster (Einstellraster für KAST/RAV, AVIG-Praxis für Arbeitslosenentschädigung [ALE], Rz. D33, D79) sind ungenügende persönliche Arbeitsbemühungen vor Anspruchstellung bei einem Beobachtungszeitraum ab drei Monaten mit neun bis zwölf Einstelltagen zu sanktionieren (Rz. D79 [Einstellraster KAST]).