Eine Arbeitsunfähigkeit werde ihm aber nicht attestiert. Aus den Akten ergebe sich auch, dass er sich im "Fristzeitraum" vom 15. Juli 2021 bis 29. Juli 2021 dreimal beworben habe (VB 59). Ausserdem habe er das Formular "Angaben der versicherten Person" für den Monat Juli 2021 am 20. Juli 2021 unterschrieben und an die Arbeitslosenkasse geschickt. Damit sei erwiesen, dass es ihm möglich gewesen sei, während dieser Zeit administrative Aufgaben wahrzunehmen. Es wäre ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch möglich gewesen, die Excel-Liste mit den Stellenbemühungen fristgerecht an seine RAV-Personalberaterin zu schicken.