3. 3.1. Der Beschwerdegegner bestätigte die verfügungsweise Einstellung des Beschwerdeführers in der Anspruchsberechtigung für zehn Tage ab dem 3. Mai 2021 im Einspracheentscheid vom 24. September 2021 mit der Begründung, die vom Beschwerdeführer für die Zeit vom 16. Januar bis 2. Mai -5-