Laut der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Tabelle 17 (Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Berufsgruppen, Lebensalter und Geschlecht, LSE 2018, Pos. 74 [Elektriker/innen und Elektroniker/innen], 30-49 Jahre [der Beschwerdeführer ist am 13. Februar 1988 geboren, VB 18 S. 1]) wäre ein monatliches Grundeinkommen von Fr. 6'200.00 (100 %, ohne weitere Anpassungen) erzielbar. Mit Blick auf die geäusserten Berufswünsche (vgl. E. 2.3.2; Assessmentbericht Integration vom 11. Juni 2021, VB 105 S. 2) könnte unter grosszügiger Zuordnung ein höheres Einkommen nur als Arbeitsagoge erreicht werden (Pos.