Sodann ist nicht erstellt, dass Elektrozeichner bzw. baubranchennahe Berufe generell einem übermässigen Stress ausgesetzt sind. Ebenso wenig steht fest, dass die vom Beschwerdeführer als Arbeitsversuch (Beschwerde lit. B Ziff. 13.) bezeichnete Tätigkeit als technischer Sachbearbeiter (vom 15. Januar 2018 bis 14. September 2018, VB 105 S. 2) aus gesundheitlichen Gründen scheiterte. Weder das psychiatrische Teilgutachten noch der PMZ-Bericht äussern sich dazu und diesbezügliche ärztliche Bestätigungen liegen nicht in den Akten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass beim Beschwerdeführer im Zeitraum -6-