Dabei sei es wichtig, dass der Beschwerdeführer nicht zu viel Zeitdruck habe und sich nicht mit Kostendruck auseinanderzusetzen habe. Die Tätigkeit sollte den Interessen und Fähigkeiten des Patienten entsprechen, um eine ausreichende Motivation und Ausdauer aufrechterhalten zu können (VB 130 S. 4).