Die Prognose sei (mit einer Vulnerabilität für eine Verschlechterung) bei einer gut erreichten Stabilisierung günstig, wenn es dem Beschwerdeführer gelinge, wieder eine Arbeit zu finden, die seinen Fähigkeiten entspreche und mit der er sich identifizieren könne (VB 98.3 S. 15). Es bestünden Ressourcen, die zur Überwindung dysfunktionaler Überzeugungen und Verhaltensweisen dienen könnten, wenn es dem Beschwerdeführer gelinge, sich wieder ernsthaft auf eine Erwerbstätigkeit hin zu orientieren und wenn er sich nicht aus seiner Enttäuschung heraus an nicht realisierbare berufliche Wunschvorstellungen klammere oder sogar in regressive Verhaltensweisen verfalle (VB 98.3 S. 16).