2.4. Zuvor, am 2. Dezember 2021, hatte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer verfügungsweise die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt -3- und Dr. iur. Meier, Rechtsanwalt in Lenzburg, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. 2.5. Die mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Januar 2022 Beigeladene 2 erstattete am 10. Januar 2022 eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: