2. 2.1. Am 25. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügungen vom 23.09.2021 und 27.09.2021 seien aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Umschulung nach Art. 17 IVG zuzusprechen. 3. Der Rentenanspruch sei nach Durchführung der Eingliederungsmassnahmen neu zu beurteilen. 4. Die Beschwerdeverfahren gegen die Verfügungen vom 23.09.2021 und 27.09.2021 seien zu vereinigen.