4.3.2. Der Abklärungsbericht vom 6. Juni 2020 wurde gemäss den soeben aufgezeigten Anforderungen der Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit den als gesetzes- und verordnungskonform erklärten Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV; BGE 130 V 97 E. 3.3.1 S. 99 f.) verfasst. Die Gewichtung der einzelnen hauswirtschaftlichen Aufgaben stimmt mit dem Kreisschreiben des BSV über Invalidität und Hilflosigkeit (in der bis am 31. Dezember 2020 gültigen und vorliegend anwendbaren Fassung, Rz. 3087 ff.) überein. Bei der Ermittlung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen wurde in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Schadenminderungspflicht (MEYER/REICHMUTH, a.a.