Arztbesuche nur mit mütterlicher Begleitung möglich (VB 127 S. 4). Es wurde ein kinderärztliches Attest eingereicht, wonach aufgrund einer engen Mutter-Kind-Bindung und multipler Diagnosen eine "tägliche und häusliche Betreuung durch die Mutter unabdingbar" sei (VB 127 S. 7). Ferner ist dem Bericht der PDAG, Baden, vom 12. August 2019 zu entnehmen, (selbst) die tagesklinische Behandlung habe bei der Beschwerdeführerin Schuldgefühle gegenüber F. hervorgerufen (VB 172 S. 3) und Dr. med. G., Fachärztin für Psychiatrie und Psycho- -8-