Es wurde eine 22%ige Einschränkung im Haushalt festgestellt (VB 40 S. 7). Der neu nach der gemischten Methode ermittelte IV-Grad von 84 % ergab weiterhin einen Anspruch auf eine ganze IV-Rente, was der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 11. Juni 2010 mitgeteilt wurde (VB 45).