2. 2.1. Am 25. Oktober 2021 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: -3- " 1. 1.1. Die angefochtene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21.09.2021 sei teilweise – und zwar im Umfang der Herabsetzung von einer ganzen IV-Rente auf eine halbe IV-Rente – aufzuheben.