1.2. Im Januar 2009 leitete die Beschwerdegegnerin ein Revisionsverfahren ein. Dem Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 29. Januar 2010 war eine 80%ige Erwerbstätigkeit der Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall zu entnehmen. Bei einem nach gemischter Methode ermittelten IV-Grad von 84 % blieb der Rentenanspruch unverändert (Mitteilung vom 11. Juni 2010).