4.2. Aufgrund der Aktenlage ist somit die Ursache der Überaktivierung der Daumenstrecker unklar. Im Versicherungsbericht des Spitals E. vom 11. Februar 2021 wird diese als eine mögliche Folge der Operation vom 10. März 2020 deklariert (vgl. E. 4.1.), für die die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht anerkannte (Stellungnahme vom 6. März 2021 von Dr. med. D., VB M24 S. 4 ad Frage 3 mit Verweis Versicherungsbericht des Spitals E. vom 11. Februar 2021 [VB M22 S. 4 f.]). Dr. med. D. nahm dazu am 6. März 2021 keine Stellung (VB M24). Das B. hingegen sieht die Überaktivierung der Daumenstrecker im Zusammenhang mit der FPL-Läsion (vgl. E. 4.1.), die auf den Vorzustand zurückgeht.