Dem B.-Bericht vom 10. November 2021, der im Beschwerdeverfahren von der Beschwerdeführerin eingereicht wurde (vgl. Aktenzusammenzug Ziff. 2.2.), ist zu entnehmen, die im Sprechstundenbericht vom 12. November 2020 erwähnten Hyperparästhesien im Bereich der Daumenkuppe ulnopalmar könnten theoretisch durch die Verletzung vom 8. März 2020 neu aufgetreten sein aufgrund der Exploration (vom 10. März 2020) mit anschliessend starken Vernarbungen. Die Schonhaltung gehe auf die von der Beschwerdeführerin angegebenen Schmerzen im Bereich des Daumens zurück. Die Überaktivierung der Daumenstrecker sei aufgrund der chronischen FPL-Läsion mit in der Zeit funktioneller Anpassung zu erklären.