4. 4.1. Dem Versicherungsbericht des Spitals E. vom 11. Februar 2021 ist bei der Beurteilung zu entnehmen, es sei auffällig, dass die Beschwerdeführerin den Daumen in einer Schonhaltung halte und ihn nicht zum Greifen einsetze, obwohl die Beugung im Grundgelenk möglich sei und dass eine gewisse Überaktivierung der Daumenstrecker bestehe. Dieser Zustand "könne" im Rahmen der Verletzung vom 8. März 2020 bzw. der folgenden Operation vom 10. März 2020 entstanden sein. Er bewirke eine Reduktion der Daumenfunktion im Vergleich zu vor dem Ereignis, auch wenn sich -5-