7.4. Wird dieser Kürzungsbetrag bei jeder einzelnen Kinderrente im Verhältnis ihres Anteils an der Summe der Kinderrenten in Abzug gebracht, ergibt sich gemäss vorangehend dargelegter Formel pro Kinderrente ein anteilsmässiger Kürzungsbetrag von Fr. 703.95 (Fr. 2'111.85 [gesamter Kürzungsbetrag] x Fr. 2'202.00 [ungekürzte Kinderrente] / Fr. 6'606.00 [Summe der drei ungekürzten Kinderrenten]). Wird der anteilsmässige Kürzungsbetrag vom Jahresrentenbetrag einer Kinderrente abgezogen, ergibt sich eine Kinderrente von jährlich Fr. 1'498.05 (Fr. 2'202.00 [ungekürzte Kinderrente] – Fr. 703.95 [anteilsmässiger Kürzungsbetrag]) pro Kind, was - 12 -