Die einzelnen Jahresrentenbeträge der "Rentnerfamilie" sind sodann zusammenzuzählen (vorliegend also die Viertels-Invalidenrente der Beschwerdeführerin plus drei Kinderrenten für die drei Kinder der Beschwerdeführerin). Dies ergibt eine Jahresrentensumme von Fr. 12'114.00 (Fr. 5'508.00 + [Fr. 2'202.00 x3]). Diese Rentensumme übersteigt die oben ermittelte Kürzungsgrenze, womit ein jährlicher Kürzungsbetrag von insgesamt Fr. 2'111.85 resultiert (Fr. 12'114.00 – Fr. 10'002.15).