Da die Beschwerdeführerin wie erwähnt (lediglich) Anspruch auf eine Viertelsrente hat, beläuft sich ihre monatliche Invalidenrente auf Fr. 459.00 (Fr. 1'836.00 / 4) und eine -Kinderrente auf monatlich Fr. 183.50 (Fr. 734.00 / 4). Damit ergibt sich für die Viertels-In- validenrente der Beschwerdeführerin ein Jahresrentenbetrag von Fr. 5'508.00 (Fr. 459.00 x 12) und für eine Kinderrente ein Jahresrentenbetrag von Fr. 2'202.00 (Fr. 183.50 x 12). Die einzelnen Jahresrentenbeträge der "Rentnerfamilie" sind sodann zusammenzuzählen (vorliegend also die Viertels-Invalidenrente der Beschwerdeführerin plus drei Kinderrenten für die drei Kinder der Beschwerdeführerin).