Er wisse als mehrjährig behandelnder Arzt bestens, wie es der Beschwerdeführerin gehe (vgl. Beschwerde S. 1 f.; Replik S. 1). Sie leide öfter unter sehr starken Schmerzen, Taubheitsgefühlen in den Beinen und sei daher nicht einmal in der Lage, leichtere Hausarbeiten zu verrichten oder einer leichten angepassten Tätigkeit in einem 50%-Pensum nachzugehen (vgl. Beschwerde S. 2).