Auch in einer angepassten Tätigkeit zu berücksichtigen seien die Auswirkungen des chronischen neuropathischen Schmerzsyndroms mit vorzeitiger Ermüdung, Verlangsamung und vermehrtem Pausenbedarf. In einer solchen ideal adaptierten Tätigkeit bestehe ab dem 21. September 2018 eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit "bezogen auf ein vollschichtiges Arbeitsvolumen" (VB 73 S. 14 f.).