In der angestammten Tätigkeit oder einer vergleichbaren Tätigkeit bestehe seit September 2018 eine "vollschichtige" Arbeitsunfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sollte wechselbelastend ausgeführt werden können, mehrheitlich im Sitzen und nur sporadisch im Stehen und Gehen; leichte intermittierende Hebebelastungen seien möglich. Auch in einer angepassten Tätigkeit zu berücksichtigen seien die Auswirkungen des chronischen neuropathischen Schmerzsyndroms mit vorzeitiger Ermüdung, Verlangsamung und vermehrtem Pausenbedarf.