2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, es sei ihr eine höhere Rente zuzusprechen und die Kinderrenten seien nicht zu kürzen. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. November 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.