Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der BEGAZ GmbH, Binningen [BEGAZ], vom 12. Mai 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. September 2021 eine Viertelsrente sowie Kinderrenten mit Wirkung ab dem 1. September 2019 zu, wobei sie letztere "wegen Überversicherung" kürzte.