Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin, Mutter dreier Kinder, zuletzt tätig gewesen als Produktionsmitarbeiterin, meldete sich am 20. Februar 2019 (Posteingang 5. März 2019) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der BEGAZ GmbH, Binningen [BEGAZ], vom 12. Mai 2021).