3.2. Der Beschwerdeführer bringt vor, er sei durch den Personalvermittler sehr kurzfristig für das Bewerbungsgespräch aufgeboten worden (um 15.20 Uhr für den Termin um 17.00 Uhr). Dass es sich um eine Festanstellung gehandelt habe, habe er nicht gewusst. Es sei ihm auch nicht gesagt worden, dass er die Stelle bekomme. Er sei nicht geeignet für "Telefonischeanworten" und verfüge über keine Computerkenntnisse. Zudem seien drei Monate zu kurz gewesen, um sich einzuarbeiten (Stellungnahmen des Beschwerdeführers vom 20. Juli 2021 [VB 86 f.] und 26. Juli 2021 [VB 84]).