3. 3.1. Der Beschwerdeführer bewarb sich am 3. Juli 2021 beim Stellenvermittler B., für die Stelle als Mitarbeiter Direktvertrieb bei der Krankenversicherung C.. Dabei handelte es sich um eine auf vier Monate befristete Stelle mit eventuell folgender Festanstellung. Der Beschwerdeführer hätte sich am 8. Juli 2021 bei der Krankenversicherung vorstellen sollen. Als der Personalvermittler am Nachmittag des 8. Juli 2021 mit ihm telefonierte, habe ihm der Beschwerdeführer mitgeteilt, er "warte lieber auf eine Festanstellung also ginge er nicht an den abgemachten Termin" (E-Mail vom 8. Juli 2021 [VB 110], Beantwortung der Fragen an die B. vom 16. Juli 2021 [VB 90]).