Im Bericht vom 8. Juni 2021 über die Abklärung an Ort und Stelle vom 25. Mai 2021 wurde zwar eine behinderungsbedingte Einschränkung im Haushalt von 18 % seit Oktober 2018 festgehalten (VB 68 S. 9). Da im RehaClinic-Gutachten aber keine retrospektive Einschätzung stattfand, entbehrt der Abklärungsbericht diesbezüglich einer medizinischen Grundlage.