Es werde deshalb zu einer leidensangepassten Tätigkeit Stellung genommen (VB 62.2 S. 14). In der Gesamtschau könne ihr in einer solchen Tätigkeit gemäss Belastungsprofil (Tätigkeit mit leichter bis mässiger körperlicher Belastung, klaren Strukturen, festen Arbeitszeiten, definiertem Arbeitsbereich, verständnisvollem Umfeld, gutem Pausenmanagement, sowie engem, klaren und empathischem Coaching, ohne Zeit- und Leistungsdruck, Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz, sowie ohne Aufgaben mit rechnerischem Denken oder Zahlenverarbeitung) zum aktuellen Zeitpunkt eine 50%ige Arbeitsfähigkeit attestiert werden.