1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 21. September 2018 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, liess die Beschwerdeführerin vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) untersuchen und auf dessen Empfehlung begutachten (Gutachten der RehaClinic X. [RehaClinic], vom 28. Dezember 2020). Nach einer Haushaltsabklärung an Ort und Stelle und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. Oktober 2021 ab.