legte die Beschwerdegegnerin das Dossier am 6. September 2021 ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vor (VB 64). Am 11. September 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin sodann zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an (VB 65). Die Beschwerdegegnerin informierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. September 2021 darüber, dass sie die Anmeldung für den Bezug einer Hilflosenentschädigung vom 11. September 2021 (VB 65) erhalten habe und die für die Beurteilung des Gesuches notwendigen Abklärungen einleite (VB 71).