Sie bat um vollständige Rückzahlung der Beiträge für die Jahre 2018 und 2019 samst Zinsen und um Auszahlung einer ganzen IV-Rente bei einem Invaliditätsgrad von 92 % ab dem 28. April 2019 samt Verzugszinsen, dies bis am 20. September 2021 (VB 60 S. 1). Am 3. September 2021 ersuchte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Prüfung eines allfälligen Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung, das dem Schreiben beigelegte Formular auszufüllen (VB 63). Zur Prüfung der Eintretensfrage -5-