1. 1.1. Die 1971 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. Oktober 2017 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche, medizinische und persönliche Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Mai 2019 ab. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.