2.2.2. Ausweislich der Akten wurde gegen den Beschwerdeführer wegen Prämienausständen der Monate Mai bis Oktober 2018 am 22. August 2019 eine Betreibung über Fr. 6'614.40 zuzüglich 5 % Zins seit 3. August 2018, Mahnspesen (Fr. 150.00) und Umtriebsspesen (Fr. 100.00) eingeleitet (VB 37 f.). Mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 teilte die Beschwerdegegnerin dem zuständigen Betreibungsamt mit, Fr. 5'573.00 dieser Forderung seien storniert worden (VB 39). Nach durchgeführter Lohnpfändung (vgl. VB 41) wurden der Beschwerdegegnerin für dieses Betreibungsdossier über das Betreibungsamt Fr. 1'957.95 vergütet (BB 5).