Zudem hätte er Zahlungen in der Betreibung Nr. ccc geleistet, welche eine Forderung gegen seine damals bereits von ihm getrennt lebende Ehepartnerin betreffe (Beschwerde S. 10 f.). Weiter seien überschüssige Beiträge an Prämienverbilligung für Sohn E. nicht abgezogen worden (Beschwerde S. 8 f.).