2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Forderung teilweise getilgt zu haben. Zunächst seien die Prämien der Monate Juni bis Oktober 2018 bereits mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes H. vom 22. August 2019 (Betreibungsnummer bbb) in Betreibung gesetzt (VB 38) und die Beschwerdegegnerin ausweislich des Geschäftsprotokolls in der entsprechenden Betreibung (Beschwerdebeilage [BB] 5) dafür restlos befriedigt worden (Beschwerde S. 4 f.). Zudem hätte er Zahlungen in der Betreibung Nr. ccc geleistet, welche eine Forderung gegen seine damals bereits von ihm getrennt lebende Ehepartnerin betreffe (Beschwerde S. 10 f.).