2.5. Mit Schreiben vom 20. Juni 2022 beantragte der unentgeltliche Rechtsvertreter des Beschwerdeführers einen Wechsel der unentgeltlichen Rechtsvertretung und ersuchte um Einsetzung von MLaw Daniela Nietlispach, Rechtsanwältin, Bremgarten, als unentgeltliche Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers ab dem 1. Juli 2022. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Beschwerdeführer rügt vorab eine Verletzung der Begründungspflicht der Beschwerdegegnerin, da die Forderungssumme nicht hinreichend dargelegt worden sei (Beschwerde S. 14 f.).