2.3. Der Instruktionsrichter bewilligte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 30. November 2021 die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte MLaw Severin Bingesser, Rechtsanwalt, Bremgarten, zu dessen unentgeltlichen Vertreter. 2.4. Mit Replik vom 12. Januar 2022 und Duplik vom 3. Februar 2022 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. -3-