Liesse sich mit diesen eine neurodegenerative Erkrankung feststellen, würde damit die (für sich allein bereits nachvollziehbare) kreisärztliche Einschätzung einer fehlenden unfallbedingten (traumatischen) Genese bloss bestätigt. Könnte eine Krankheit als Ursache ausgeschlossen werden, wäre damit aber weiterhin nichts darüber ausgesagt, ob das durch das Unfallereignis vom 30. September 2011 erlittene Trauma überwiegend wahrscheinlich zumindest eine Teilursache für die im Jahre 2017 als Rückfall gemeldeten Beschwerden gesetzt hatte.