6.2. Hinzu kommt, dass sich auch den weiteren medizinischen Unterlagen keine Hinweise entnehmen lassen, wonach zwischen dem Unfall vom 30. September 2011 sowie den im Jahre 2017 aufgetretenen Beschwerden überwiegend wahrscheinlich ein natürlicher Kausalzusammenhang bestehen würde. So sah sich etwa die Neuropsychologin Dr. phil. G., Klinik für Neurologie, Kantonsspital H., in ihrem neuropsychologischen Untersuchungsbericht vom 4. Dezember 2017 ausserstande, die von ihr erhobenen kognitiven und Befunde auf der Verhaltensebene und die damit in Zusammenhang stehenden Funktionseinschränkungen ätiologisch zuzuordnen (vgl. VB 51 S. 3).