Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, weitere Abklärungen zur Kausalität der neuropsychologischen Störung vorzunehmen, sondern er habe die Schwere der neuropsychologischen Beeinträchtigungen rekonstruieren müssen, die der Unfall vom 30. September 2011 hinterlassen habe. Angesichts von bis 2018 fehlenden neuropsychologischen Untersuchungen habe er die Schwere aus Indizien (MRI-Befund, Arbeitsfähigkeit, Lebensführung) ableiten müssen. Neuropsychologische Folgen eines Schädelhirntraumas würden sich im zeitlichen Verlauf nach dem Trauma bessern und nicht – wie vorliegend – nach sechs Jahren "plötzlich" verschlechtern.