Die kernspintomographisch dargestellten strukturellen Traumafolgen reichten nicht aus, um eine mittelschwere neuropsychologische Beeinträchtigung zu begründen. Überdies wäre bei einer mittelgradigen neuropsychologischen Störung eine vollständige Arbeitsfähigkeit bis sechs Jahre nach dem Unfallereignis nicht erklärbar, sei gemäss der entsprechenden Fachliteratur doch bei einem solchen Schweregrad von einer Arbeitsunfähigkeit von 50-70 % in Berufen mit hohen Anforderungen auszugehen.