Befund[:] Geruchsinn weiterhin deutlich vermindert - Geschmacksinn i.O. […]"; vgl. VB 27). 3.1.3. Der Beschwerdeführer gab am 6. Februar 2018 gegenüber einem Aussendienstmitarbeiter der Beschwerdegegnerin an, dass die Beschwerden nach dem Unfallereignis vom 30. September 2011 mit der Zeit zurückgegangen seien, auch wenn er vieles "überspielt" und "verdrängt" habe. Zwar habe vor allem sein Kurzzeitgedächtnis gelitten, doch sei seine Arbeitsleistung immer sehr gut gewesen, so dass er es gar nicht richtig bemerkt habe. Er habe daher auch keine Ärzte mehr aufgesucht.